Import von Jagdwaffen

Touristen, die zur Jagd nach Kamerun reisen möchten, benötigen neben dem Visum eine gesonderte Genehmigung für den zeitweisen Import von Jagdwaffen und Munition. Zur Beantragung senden Sie uns bitte:

  1. Antragsformular Waffen und Munition vollständig und leserlich ausgefüllt.
  2. Kopie Ihres Reisepasses.
  3. Frankierter und adressierter Briefumschlag DIN A 5. Bitte versehen Sie den Umschlag mit dem für die gewünschte Art der Rücksendung notwendigen Portobetrag in Briefmarken. Wir empfehlen Versand durch Einwurfeinschreiben. Die Haftung des Honorarkonsulats für den Verlust auf dem Postweg oder für die Dauer des Postweges ist ausgeschlossen.
  4. Sie können die Gebühren in bar oder per Überweisung begleichen. Wir stellen eine Quittung aus. Wenn Sie in bar bezahlen möchten, fügen Sie bitte den erforderlichen Betrag dem Briefumschlag bei. Wenn Sie per Überweisung bezahlen, legen Sie bitte einen Überweisungsnachweis dem Antrag bei. Wir bitten um Verständnis, dass der Versand von Bargeld auf Ihr Risiko erfolgt - für verlorengegangene Bargeldsendungen kann keine Haftung übernommen werden.

Falls Sie direkt im Honorarkonsulat bar bezahlen möchten, bringen Sie den Betrag bitte passend mit. Eine EC-Kartenzahlung vor Ort ist nicht möglich.

Gebühren

Wir erheben folgende Gebühren für die Genehmigung zum Import von Jagdwaffen und Munition:

Erteilung der GenehmigungEUR 100,00
Erstellung einer beglaubigten KopieEUR 20,00 pro Kopie

Stand: 01. Juli 2018

Wir empfehlen drei Kopien.

Wenn Sie die Gebühren nicht in bar dem Antrag beifügen möchten, so überweisen Sie den Gesamtbetrag bitte auf unser Konto:

Honorarkonsulat der Republik Kamerun in Hamburg

IBAN: DE82 2219 1405 0057 6237 50

BIC: GENODEF1PIN

VR-Bank in Holstein