Vollmachten

Das Honorarkonsulat beglaubigt auf Antrag Vollmachten zur Verwendung gegenüber kamerunischen Behörden. Dies ist nur im Rahmen eines persönlichen Erscheinens möglich. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin und bringen Sie dazu mit:

  1. Vollmachtsformular vollständig und leserlich ausgefüllt.
  2. Die gewünschte Anzahl an Kopien.
  3. Ihren Reisepass.
  4. Die Gebühren in bar oder einen Überweisungsnachweis. Wir stellen eine Quittung aus. Falls Sie direkt im Honorarkonsulat bar bezahlen möchten, bringen Sie den Betrag bitte passend mit. Eine EC-Kartenzahlung vor Ort ist nicht möglich.

Gebühren

Wir erheben folgende Gebühren für die Beglaubigung von Vollmachten:

Beglaubigung des OriginalsEUR 60,00
Beglaubigung einer KopieEUR 20,00 pro Kopie

Stand: 01. Juli 2018

Wenn Sie die Gebühren nicht in bar dem Antrag beifügen möchten, so überweisen Sie den Gesamtbetrag bitte auf unser Konto:

Honorarkonsulat der Republik Kamerun in Hamburg

IBAN: DE82 2219 1405 0057 6237 50

BIC: GENODEF1PIN

VR-Bank in Holstein